Gemäß § 26 Abs. 1 des Steuerberatungsgesetzes sind die verantwortlichen Personen zur beruflichen Verschwiegenheit verpflichtet.
Die erforderlichen Verschwiegenheitsverpflichtungen liegen dem Verein vor.
Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben
der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung
im Lohnsteuerhilfeverein Langenhagen e. V.
EinleitungVorab wird auf die grundsätzliche Verschwiegenheitsverpflichtung der verantwortlichen Personen, Vorstand und Beratungsstellenleiter,
hingewiesen. Diese Verschwiegenheitsverpflichtung ergibt sich aus den gesetzlichen Bestimmungen des § 26 Abs. 1 Steuerberatungs-
gesetz. Die Verschwiegenheitsverpflichtung erstreckt sich auf alles was in Ausübung der beruflichen Tätigkeit bekannt geworden ist oder
noch bekannt wird. Hierzu zählen insbesondere alle personenbezogenen Daten die für die Erstellung von Steuererklärungen erforderlich
sind. Nach den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung benötigen wir keinen Datenschutzbeauftragten, da nicht mehr als
zehn Mitarbeiter mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten beauftragt sind.
1. Wer sind wir? "Wir" sind der Lohnsteuerhilfeverein Langenhagen e. V. mit Sitz in Langenhagen und für die Verarbeitung personenbezogener Daten
zu steuerlichen Zwecken verantwortlich. Der Lohnsteuerhilfeverein hat nur eine Beratungsstelle.
2. Wer ist der Ansprechpartner? Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können an den 1. Vorsitzenden, geschäftsführender Vorstand gemäß § 26 BGB,
gerichtet werden. Die Kontaktdaten lauten:
Wilhelm Stickel
Ackerstraße 7
30851 Langenhagen
Telefon: 0511 - 47 48 110
3. Zu welchem Zweck verarbeiten wir die personenbezogenen Daten? Um unsere Aufgabe als Lohnsteuerhilfeverein erfüllen zu können, benötigen wir für die Erstellung der Steuererklärungen
personenbezogene Daten. Ebenso für die Wahrnehmung der weiteren Aufgaben des Vereins, z.B. für die Einladung zur jährlichen
Mitgliederversammlung, für die Erstellung und Übersendung der Jahres-Beitragsrechnungen sowie für ein evtl. erteiltes SEPA-Basis-
Lastschriftmandat, benötigen wir ebenfalls personenbezogene Daten.
4. Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir? Wir verarbeiten insbesondere folgende personenbezogene Daten:
a) persönliche Identifikations- und Kontaktangaben, wie z.B. Vor- und Nachname, Adresse, Geburtsdatum, Steuernummer,
Identifikationsnummer, E-Mail-Adresse, Telefonnummer.
b) Für die Erstellung der Steuererklärungen erforderliche Informationen wie z.B.
• Einnahmen (z.B. Arbeitslohn, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalerträge, Renten)
• Ausgaben (z.B. Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen)
• Von Dritten einbehaltene Steuern (z.B. Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer)
• Familienstand und Kinder
• Lohnsteuerklasse
• Beruf
• Bankverbindung
• Angaben über geleistete oder erstattete Steuern
• Angaben über abgegebene Steuererklärungen und gestellte Anträge sowie Rechtsbehelfe (z.B. Einspruch, Stundung,
Fristverlängerung)
Besondere Kategorien personenbezogener Daten, sogenannte „sensible Daten“, erfragen wir nur dann, wenn dies für die Erstellung
der Steuererklärungen erforderlich ist. So benötigen wir z.B. Angaben über die Religionszugehörigkeit, um Kirchensteuerzahlungen
als Sonderausgaben berücksichtigen zu können, oder Angaben über Erkrankungen/Behinderungen, um entsprechende
Aufwendungen, bzw. Freibeträge als außergewöhnliche Belastungen abzuziehen.
5. Wie verarbeiten wir diese Daten? Die Steuererklärungen, für die wir die personenbezogenen Daten benötigen, werden manuell durch ausfüllen der Formulare erstellt.
Die personenbezogenen Daten die der Verein für seine weitergehenden Verwaltungsaufgaben benötigt werden, werden in einer
Excel-Datei gespeichert. Hierzu werden in bestimmten Zeitabständen Datensicherungen auf einem USB-Stick vorgenommen,
welcher im verschlossenen Schreibtisch aufbewahrt wird. Der PC ist durch ein Passwort geschützt.
6. Unter welchen Voraussetzungen dürfen wir die Daten an Dritte weitergeben? Sinn, Zweck und Aufgabe des Lohnsteuerhilfevereins ist es, die Steuererklärungen seiner Mitglieder, zwecks Weiterleitung an das
jeweils zuständige Finanzamt zu erstellen. Alle personenbezogenen Daten, die uns bei der Erstellung der Steuererklärungen bekannt
geworden sind, dürfen wir nur an das jeweils zuständige Finanzamt des Mitgliedes weitergeben. Hierzu zählt z.B. im Klageverfahren
auch das entsprechende Finanzgericht.
7. Wie lange speichern wir die Daten? Personenbezogene Daten müssen wir solange speichern, wie das Mitglied im Verein ist und wie sie für die Erstellung der
Steuererklärungen erforderlich sind.
8. Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht) hat das Mitglied? Die Mitglieder des Vereins haben nach der Datenschutz-Grundverordnung verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich
insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung.
•
Recht auf Auskunft Das Mitglied kann Auskunft über die von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen.
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Recht auf Berichtigung Sollten einzelne Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, kann eine Berichtigung verlangt werden. Sollten Daten unvollständig sein,
so kann eine Vervollständigung verlangt werden.
•
Recht auf Löschung Das Mitglied kann die Löschung der personenbezogenen Daten verlangen. Der Anspruch auf Löschung hängt u.a. davon ab, ob die
betreffenden Daten von uns zur Erfüllung unserer Aufgaben noch benötigt werden.
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Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Das Mitglied hat das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der betreffenden Daten zu verlangen.
•
Recht auf Widerspruch Das Mitglied hat das Recht, aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der
betreffenden Daten zu widersprechen.
•
Recht auf Beschwerde Wenn das Mitglied der Auffassung ist, dass wir seinem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, kann das
Mitglied bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die Kontaktdaten der Datenschutzbehörde,
Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, lauten: www.lfd.niedersachsen.de .
Stand: 02. Mai 2018